Der erste Frost kommt im Allgäu selten mit Vorankündigung. Zwischen Waltenhofen, Kempten und dem Oberallgäu kann sich eine milde Oktoberwoche über Nacht in eine spiegelglatte Zufahrt verwandeln und dann stellt sich für jeden Vermieter und jede Hausverwaltung dieselbe Frage: Wer räumt eigentlich, wenn es darauf ankommt? Wer die Antwort erst im Dezember sucht, sucht meist vergeblich. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die Kapazitäten der regionalen Winterdienste längst verplant.

Ein Winterdienst-Rahmenvertrag löst dieses Problem, bevor es entsteht. Er sichert Ihnen für die gesamte Saison eine feste Zusage, klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation, statt hektischer Anrufe bei der ersten Glättewarnung. In diesem Ratgeber erklären wir, warum sich ein Rahmenvertrag lohnt, wann Sie ihn abschließen sollten, was er konkret umfasst, wie der rechtliche Rahmen in Bayern aussieht und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Warum ein Winterdienst-Rahmenvertrag statt Einzeleinsätzen?

Der grundlegende Unterschied ist Verlässlichkeit. Ein Einzeleinsatz ist eine einmalige Bestellung: Sie rufen an, wenn Schnee liegt, und hoffen, dass jemand Zeit hat. Ein Rahmenvertrag dagegen ist eine Dauervereinbarung über die gesamte Wintersaison, der Dienstleister verpflichtet sich, Ihre Flächen bei jedem relevanten Wetterereignis zu betreuen, ohne dass Sie jedes Mal aktiv werden müssen.

Für Vermieter und Hausverwaltungen bringt das drei entscheidende Vorteile:

  • Planbarkeit statt Zufall: Der Winterdienst weiß im Voraus, welche Objekte er betreut, kennt die Zufahrten, die Gefahrenstellen und die Prioritäten. Es gibt keine Einweisung mehr im Schneegestöber.
  • Ein Ansprechpartner statt vieler Baustellen: Gerade Hausverwaltungen mit mehreren Objekten profitieren davon, alle Liegenschaften über einen Vertrag und einen festen Kontakt abzuwickeln, statt für jedes Haus eine eigene Lösung zu organisieren.
  • Nachweisbarkeit: Ein professioneller Winterdienst für Hausverwaltungen dokumentiert jeden Einsatz. Das ist im Streitfall Gold wert und entlastet Sie in der Kommunikation mit Eigentümern und Mietern.

Wer die Räum- und Streupflicht an einzelne Mieter delegiert oder auf spontane Aushilfen setzt, kennt das Gegenteil: streitende Parteien im Treppenhaus, nicht geräumte Zugänge am frühen Morgen und keinerlei Beleg darüber, ob und wann tatsächlich gestreut wurde. Der Rahmenvertrag ersetzt diese Unsicherheit durch eine klare, dokumentierte Zuständigkeit.

Der richtige Zeitpunkt: Warum Sie im September und Oktober handeln sollten

Der häufigste Fehler ist das Warten. Viele Eigentümer denken erst an den Winterdienst, wenn die erste Glätte gemeldet wird und stellen dann fest, dass die Kapazitäten regionaler Anbieter bereits vergeben sind. Ein Winterdienst kann pro Bereitschaftsfenster nur eine begrenzte Zahl an Objekten in einer sinnvollen Route abfahren. Ist diese Route voll, ist sie voll.

Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss eines Rahmenvertrags liegt im September und Oktober. Dafür sprechen mehrere Gründe:

  • Kapazitäten sind noch frei. Wer früh bucht, sichert sich einen Platz in der Tourenplanung. Im November wird es eng, im Dezember ist es meist zu spät.
  • Der Dienstleister kann die Fläche in Ruhe begehen. Eine Vor-Ort-Begehung bei Tageslicht und ohne Schnee erlaubt eine präzise Aufnahme aller Gefahrenstellen, Zufahrten und Abstellmöglichkeiten für Streugut.
  • Der Streckenplan wird sauber integriert. Neue Objekte müssen sinnvoll in die bestehende Route eingefügt werden. Das gelingt vor Saisonbeginn deutlich besser als mitten im Betrieb.

Für Objekte im Allgäu, wo Winter erfahrungsgemäß früh einsetzen und schneereich ausfallen können, gilt das umso mehr. Wer im Herbst plant, geht mit Sicherheit statt mit Hoffnung in die kalte Jahreszeit.

Was ein Winterdienst-Rahmenvertrag im Allgäu enthält

Ein seriöser Rahmenvertrag ist mehr als eine lose Absichtserklärung. Er beschreibt konkret, welche Flächen betreut werden, unter welchen Bedingungen ausgerückt wird und wie der Einsatz dokumentiert wird. Die folgenden Bausteine sollten enthalten sein.

Streckenplan und definierte Flächen

Grundlage jedes Vertrags ist ein Streckenplan. Darin ist festgehalten, welche Flächen zu welchem Objekt gehören: Gehwege entlang der Grundstücksgrenze, Hauszugänge, Treppen, Tiefgaragen-Rampen, Stellplätze und Zufahrten. Für jede Fläche wird eine Priorität festgelegt. Hauptzugänge und Fluchtwege zuerst, weniger frequentierte Bereiche danach. Diese klare Definition verhindert Missverständnisse darüber, wer für welchen Quadratmeter zuständig ist.

Bereitschaft ab 04:00 Uhr

Der entscheidende Punkt beim Winterdienst ist das Timing. In Bayern muss werktags ab 7 Uhr geräumt und gestreut sein, das bedeutet, die Arbeit muss davor erledigt werden. Bei PS-Mobility beginnt die Winterdienst-Bereitschaft ab 04:00 Uhr. So sind die betreuten Flächen begehbar, bevor die ersten Bewohner das Haus verlassen oder Berufspendler ihre Fahrzeuge holen.

Bereitschaft bedeutet dabei nicht nur Reaktion auf gefallenen Schnee, sondern auch vorausschauendes Handeln: Bei angekündigter Glätte wird präventiv gestreut, bei anhaltendem Schneefall am Tag wird nachgeräumt. Ein einmaliges Räumen am Morgen reicht nicht, wenn es bis Mittag weiterschneit.

Foto-Dokumentation jeder Tour

Ein Merkmal, das professionelle Anbieter von improvisierten Lösungen unterscheidet, ist die Foto-Dokumentation. Nach jedem Einsatz wird der Zustand der geräumten und gestreuten Flächen fotografisch festgehalten, mit Zeitstempel. Damit haben Sie als Eigentümer oder Verwalter einen belastbaren Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.

Diese Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schafft Transparenz gegenüber Eigentümergemeinschaften, entlastet Sie in Diskussionen mit Mietern und liefert im Fall einer Nachfrage einen sauberen Beleg über den tatsächlichen Ablauf.

Streumittel: Splitt oder Salz?

Die Wahl des Streumittels hängt vom Einsatzort ab und ist im Allgäu auch eine ökologische Entscheidung:

  • Splitt ist in Wohngebieten meist die bessere Wahl. Er ist umweltfreundlicher, belastet weder Pflanzen noch Tierpfoten und greift Bodenbeläge oder Edelstahl-Eingänge nicht an. Splitt wirkt mechanisch, indem er die Rutschgefahr auf der Eisschicht reduziert.
  • Salz kommt dort zum Einsatz, wo Sicherheit Vorrang hat, etwa auf Treppen, Hauptzugängen oder stark frequentierten Rampen, auf denen Splitt allein nicht ausreicht. Zu beachten ist: In vielen Kommunen und insbesondere in ausgewiesenen Schutzgebieten gelten Einschränkungen oder Verbote für Auftausalz auf Gehwegen.

Ein guter Rahmenvertrag legt fest, welches Streumittel auf welcher Fläche verwendet wird, abgestimmt auf die örtlichen Vorgaben und die Anforderungen des Objekts.

Der rechtliche Rahmen: Räum- und Streupflicht in Bayern

Damit Sie als Vermieter oder Hausverwaltung fundiert entscheiden können, lohnt ein Blick auf die rechtliche Grundlage. Sie ist der eigentliche Grund, warum das Thema Winterdienst nicht optional ist.

Was das Bayerische Straßen- und Wegegesetz vorgibt

Die maßgebliche Vorschrift ist Artikel 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Er verpflichtet die Anlieger dazu, Gehwege entlang ihrer Grundstücke bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Die genauen Zeiten und Details regeln die jeweiligen Gemeindesatzungen, die gesetzliche Grundlage bildet aber der Artikel 51 BayStrWG.

Als Richtwert, der sich in den meisten bayerischen Kommunen findet, gilt: An Werktagen besteht die Räum- und Streupflicht in der Regel von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie in vielen Gemeinden etwas später, häufig ab 8 oder 9 Uhr. Bei Schneefall ist innerhalb angemessener Zeit zu räumen; bei Glätte muss gestreut werden und zwar so oft, wie es die Witterung erfordert. Fällt tagsüber wiederholt Schnee, genügt ein einmaliger Einsatz am Morgen nicht.

Delegation an Mieter und der häufige Trugschluss

Viele Vermieter übertragen die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag an ihre Mieter. Das ist grundsätzlich zulässig. Der entscheidende Punkt, der oft übersehen wird: Mit der Delegation endet die Verantwortung des Eigentümers nicht vollständig.

Denn als Eigentümer behalten Sie eine Kontrollpflicht. Sie müssen sich in regelmäßigen Abständen vergewissern, dass der Mieter die übertragene Aufgabe auch tatsächlich zuverlässig erfüllt. Wer die Pflicht delegiert, dann aber nie prüft, ob geräumt wird, handelt fahrlässig und kann im Schadensfall trotz Delegation mit in die Verantwortung genommen werden. Gerade bei mehreren Mietparteien, wechselnden Bewohnern oder älteren Mietern, die körperlich nicht mehr räumen können, wird diese Kontrolle in der Praxis schnell zur Lücke.

Warum die Delegation an einen Dienstleister die sauberere Lösung ist

Hier liegt der eigentliche Wert eines professionellen Winterdienstes. Übertragen Sie die Räum- und Streupflicht nicht an einzelne Mieter, sondern an einen Fachbetrieb, dann erhalten Sie:

  • einen verlässlichen Vertragspartner statt einer verteilten Zuständigkeit unter Mietern,
  • eine dokumentierte Erfüllung der Pflicht durch Foto-Nachweise mit Zeitstempel,
  • eine erfüllte Kontrollpflicht, weil die Dokumentation belegt, dass geräumt und gestreut wurde.

Das ist der Grund, warum sich immer mehr Vermieter und Hausverwaltungen im Winterdienst im Allgäu für eine vertragliche Lösung mit einem Dienstleister entscheiden: Sie ist nicht nur bequemer, sie ist auch nachvollziehbar und schafft Rechtssicherheit im Ablauf. Wichtig bleibt der ehrliche Hinweis: Auch bei Beauftragung eines Dienstleisters ist eine sorgfältige Auswahl und gelegentliche Überprüfung sinnvoll, ein zuverlässiger, dokumentierender Partner nimmt Ihnen diese Sorge aber weitgehend ab.

Delegation an einen Dienstleister: Was Hausverwaltungen konkret gewinnen

Für Hausverwaltungen, die mehrere Objekte betreuen, ist der organisatorische Aufwand ohne Rahmenvertrag beträchtlich. Jedes Objekt hat eigene Flächen, eigene Eigentümer und eigene Ansprüche. Wird der Winterdienst über einen zentralen Rahmenvertrag gebündelt, verändert sich die Arbeit spürbar.

Statt bei jeder Wetterlage einzelne Absprachen treffen zu müssen, läuft der Betrieb automatisch. Der Dienstleister rückt aus, sobald die Bedingungen es erfordern, ohne Rückfrage. Die Abrechnung erfolgt über einen Vertrag, die Dokumentation läuft standardisiert, und Rückfragen von Eigentümern lassen sich mit einem Blick in die Foto-Belege beantworten.

Dazu kommt die fachliche Ausstattung. PS-Mobility arbeitet mit professionellem Kommunalgerät, darunter der Hako Citymaster 1650, der auch für die Flächenreinigung im Sommer eingesetzt wird. Dieselbe Professionalität, mit der wir Gewerbeflächen maschinell kehren, fließt in die Organisation des Winterdienstes: klare Routen, definierte Prioritäten und ein verlässlicher Ablauf.

Kosten-Orientierung: Womit Vermieter rechnen sollten

Eine pauschale Preisangabe wäre unseriös, weil jedes Objekt unterschiedlich ist. Die Kosten eines Winterdienst-Rahmenvertrags hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Größe und Anzahl der Flächen: Ein einzelner Hauszugang ist etwas anderes als eine weitläufige Anlage mit Tiefgaragenrampe, Stellplätzen und mehreren Gehwegen.
  • Lage und Anfahrt: Objekte innerhalb einer bestehenden Route lassen sich effizienter bedienen als abgelegene Einzellagen.
  • Häufigkeit und Schneemenge: Höher gelegene Objekte im Oberallgäu benötigen erfahrungsgemäß mehr Einsätze als tiefer gelegene Lagen.
  • Streumittel: Salz und Splitt unterscheiden sich in Beschaffung und Verbrauch.

In der Praxis haben sich zwei Abrechnungsmodelle etabliert. Beim Saisonpauschalmodell zahlen Sie einen festen Betrag für die gesamte Wintersaison, unabhängig davon, wie oft ausgerückt wird. Das schafft volle Kostensicherheit und ist besonders für Hausverwaltungen attraktiv, die kalkulierbare Nebenkosten benötigen. Beim Einsatzmodell wird pro tatsächlichem Räum- und Streueinsatz abgerechnet, oft ergänzt um eine Bereitschaftspauschale.

Als grobe Orientierung: Kleinere Wohnobjekte starten typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Saison, größere Anlagen und gewerbliche Flächen liegen entsprechend höher. Belastbar wird eine Zahl aber erst nach einer Begehung, deshalb erstellen wir jedes Angebot individuell nach Aufnahme der Fläche vor Ort. Genau das ist ein weiterer Grund, den Vertrag im Herbst anzugehen: Dann ist Zeit für eine saubere Kalkulation.

Winterdienst in Waltenhofen, Kempten und im Oberallgäu

PS-Mobility Dienstleistung hat seinen Sitz im Eibenweg 8 in 87448 Waltenhofen, direkt am A7-Anschluss Waltenhofen. Diese Lage ist für den Winterdienst ein praktischer Vorteil: Über den A7-Korridor sind Waltenhofen, Kempten, Sonthofen, Immenstadt, Kaufbeuren und Memmingen zuverlässig erreichbar.

Für die Schneeräumung in Kempten und Umgebung bedeutet das kurze Wege und schnelle Erreichbarkeit im Bereitschaftsfenster. Der Winterdienst in Waltenhofen wird faktisch vor der eigenen Haustür erbracht, mit entsprechend enger Taktung. Das gesamte Einzugsgebiet umfasst das Oberallgäu und Ostallgäu, mit dem A7-Korridor als logistischem Rückgrat.

Neben dem Winterdienst deckt PS-Mobility ein breites Leistungsspektrum ab: Hausmeisterservice, Gartenpflege, Garten- und Landschaftsbau, Ölspurbeseitigung, Industriereinigung und maschinelles Kehren. Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das, dass sich die Objektbetreuung über die Winterzeit hinaus aus einer Hand organisieren lässt, vom Winterdienst im Januar bis zur Gartenpflege im Sommer.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Der Weg zum Rahmenvertrag ist unkompliziert und folgt einem klaren Ablauf:

  1. Erstkontakt und Bedarfsklärung. Sie schildern uns Ihre Objekte, die zu betreuenden Flächen und Ihre Erwartungen. Telefonisch unter 0173 / 972 11 97 oder per E-Mail an info@ps-mobility.de.
  2. Begehung vor Ort. Wir nehmen die Flächen auf, identifizieren Gefahrenstellen, klären Zufahrten und Abstellmöglichkeiten für Streugut.
  3. Angebot und Streckenplan. Sie erhalten ein individuelles Angebot mit definierten Flächen, Prioritäten und Abrechnungsmodell.
  4. Vertragsabschluss vor Saisonbeginn. Damit ist Ihr Objekt in der Tourenplanung fest eingeplant.
  5. Betrieb mit Bereitschaft ab 04:00 Uhr. Ab dem ersten relevanten Wetterereignis übernehmen wir, inklusive Foto-Dokumentation jeder Tour.

Wer jetzt, im Herbst, handelt, geht mit einer verlässlichen Lösung in den Winter, statt bei der ersten Glättewarnung nach einem freien Winterdienst zu suchen. Für ein unverbindliches Gespräch oder eine Begehung im Oberallgäu erreichen Sie uns jederzeit.

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Winterdienst-Rahmenvertrag abschließen?

Idealerweise im September oder Oktober. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kapazitäten der Winterdienste noch frei, die Flächen lassen sich in Ruhe begehen und Ihr Objekt kann sauber in die Tourenplanung integriert werden. Wer bis zum ersten Schnee wartet, riskiert, dass alle Routen bereits vergeben sind.

Muss ich als Vermieter selbst räumen, wenn ich die Pflicht an die Mieter übertragen habe?

Die Räum- und Streupflicht kann per Mietvertrag an Mieter delegiert werden. Als Eigentümer behalten Sie jedoch eine Kontrollpflicht. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Vernachlässigen Sie diese Kontrolle, können Sie im Schadensfall trotz Delegation mit in die Verantwortung genommen werden. Ein Rahmenvertrag mit einem Dienstleister schafft hier eine dokumentierte und nachvollziehbare Lösung.

Zu welchen Zeiten gilt die Räum- und Streupflicht in Bayern?

Grundlage ist Artikel 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, konkretisiert durch die jeweilige Gemeindesatzung. Als verbreiteter Richtwert gilt werktags eine Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen beginnt sie in vielen Gemeinden etwas später. Deshalb startet unsere Bereitschaft bereits um 04:00 Uhr, damit die Flächen rechtzeitig begehbar sind.

Splitt oder Salz, was ist besser?

Das hängt von der Fläche ab. In Wohngebieten ist Splitt meist die bessere Wahl, weil er umweltfreundlicher ist und Beläge sowie Pflanzen schont. Salz kommt dort zum Einsatz, wo Sicherheit Vorrang hat, etwa auf Treppen und Hauptzugängen. In vielen Kommunen und in Schutzgebieten gelten Einschränkungen für Auftausalz, das berücksichtigen wir im Streckenplan.

Betreut PS-Mobility auch mehrere Objekte einer Hausverwaltung?

Ja. Gerade für Hausverwaltungen ist die Bündelung mehrerer Liegenschaften über einen Rahmenvertrag sinnvoll: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung und eine einheitliche Dokumentation für alle Objekte im Einzugsgebiet zwischen Waltenhofen, Kempten und dem übrigen Oberallgäu.