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Räum- und Streupflicht in Bayern: Was Vermieter 2026 wirklich wissen müssen

Wer haftet, wenn jemand um 6:55 Uhr auf vereistem Gehweg stürzt und warum „Mieter ist zuständig" nicht reicht.

20. Mai 2026·7 Min Lesezeit·Aktualisiert 26.5.2026
Räum- und Streupflicht in Bayern: Was Vermieter 2026 wirklich wissen müssen

Jeder Winter dieselbe Frage: Bin ich als Vermieter eigentlich noch in der Pflicht, wenn meine Mieter die Räum- und Streupflicht übernommen haben? Die kurze Antwort: ja, immer noch. Die längere Antwort steht hier.

Was Bayern vorschreibt

Grundlage ist Artikel 51 Absätze 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Werktags besteht die Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr, die jeweilige Gemeinde-Satzung legt das im Detail fest. Bei Schneefall ist innerhalb angemessener Zeit zu räumen. Bei Glatteis muss gestreut werden, auch wenn das mehrfach täglich nötig ist.

Wer haftet und mit wieviel

Bußgelder bei Versäumnis liegen üblicherweise bei bis zu 10.000 Euro, in schweren Fällen sind höhere Summen berichtet worden. Wichtiger noch: zivilrechtliche Schadensersatz-Ansprüche, wenn jemand stürzt. Hier können Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten leicht in den fünfstelligen Bereich gehen.

Mieter als Pflicht-Träger, der Trugschluss

Sie können die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag an die Mieter delegieren. Aber als Eigentümer behalten Sie die Kontroll-Pflicht. Heißt: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob der Mieter wirklich räumt. Vernachlässigen Sie diese Kontrolle, haften Sie im Schadensfall mit.

Was eine professionelle Lösung aussieht

Wir empfehlen Vermietern und Hausverwaltungen: Räum- und Streupflicht komplett an einen Winterdienst delegieren. Vorteile: dokumentierte Tour-Zeiten, Foto-Beweise, ein Vertragspartner statt streitende Mieter. Bei uns startet die Bereitschaft rechtzeitig davor, wir sind fertig, bevor jemand das Haus verlässt.

Streumittel. Salz oder Splitt?

In Wohngebieten ist Splitt fast immer die bessere Wahl: umweltfreundlicher, schont Pflanzen und Tier-Pfoten, kratzt nicht an Edelstahl-Eingängen. Salz nur dort, wo Sicherheit vor Ökologie geht (Hauptzugänge, Treppen). In ausgewiesenen Naturschutz-Bereichen gilt oft komplettes Salz-Verbot.

Wann anfragen?

Idealerweise im September oder Oktober. Wer im November anruft, läuft Risiko, dass alle Rahmenverträge schon vergeben sind. Bei uns gilt: First come, first served, auch bei langjährigen Bestandskunden.

FAQ

Häufige Fragen, kurze Antworten.

Bis wann muss morgens geräumt sein?+

In Bayern: werktags bis 7 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen je nach Gemeinde bis 8 oder 9 Uhr.

Was passiert, wenn nachts Schnee fällt und ich noch schlafe?+

Sie sind nicht verpflichtet, die ganze Nacht durchzugehen. Aber bei Tagesanbruch muss der Schnee weg sein. Bei anhaltendem Schneefall am Tag müssen Sie mehrmals nachräumen.

Reicht ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr"?+

Nein. Die Räum- und Streupflicht ist nicht abbedingbar. Schilder haben keine haftungsbefreiende Wirkung gegenüber Passanten oder Mietern.

Bin ich versichert, wenn jemand auf nicht gestreutem Gehweg stürzt?+

Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht greift in der Regel aber nur, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Wer wochenlang nicht streut, riskiert den Versicherungsschutz.